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Vereins- und Verbandsrecht
Vereins- und Verbandsrecht , Das grundlegende Standardwerk zu allen wichtigen Rechtsfragen der Vereins- und Verbandspraxis. Dabei bezieht sich seine Darstellung auf den Verein in sämtlichen Rechtsgebieten: im Privatrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht sowie im Lichte der internationalen Regelungen. Darüber hinaus wird auch das vereinsrechtliche Steuerrecht vollumfänglich behandelt. Der »Reichert« erlaubt die umfassende Arbeit mit allen vereinsrechtlichen Fragen für alle Nutzergruppen, die mit dem Vereinsrecht beschäftigt sind - sei es professionell oder ehrenamtlich, auch für den juristischen Laien gut verständlich. NEU in der 15. Auflage: Die Neuauflage berücksichtigt die jüngeren Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Vereins- und Verbandsrecht wie beispielsweise zu den Rechtsverhältnissen zwischen Vereinsmitgliedern und Verein, zu den Vorgaben an die Organisation des Vereinslebens (u.a. zu Beteiligungsrechten, Online- oder Hybrid-Mitgliederversammlungen etc.), neue richtungsweisende Entscheidungen des internationalen Sportgerichtshofes CAS (u.a. zu Doping, Spielersperren etc.). Zudem erfährt der Titel eine vollständige Neugliederung, die zu einer übersichtlicheren Werkstruktur und somit zur schnelleren Auffindbarkeit der einschlägigen Themen- und Fragestellungen führt. Herr Prof. Dr. Björn Schiffbauer konnte als weiterer Mitherausgeber gewonnen werden. Daneben wurde das Autorenteam erheblich erweitert. Inhaltlich wurde das Werk um Kapitel zu folgenden Themen ergänzt: Datenschutz im Verein Öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz von Vereinigungen Zuwendungsecht (demnächst verfügbar unter www.wolterskluwer-online.de) Materielles Strafrecht mit Vereinsbezug Die Strafbarkeit von Vereinen Vereinsrecht und Compliance Der Verein im internationalen Privatrecht Internationale Vereine und ausländisches Vereinsrecht Außerdem wurden viele weitere Kapitel gegenüber der Vorauflage teils grundlegend neu bearbeitet. Herausgeber: Prof. Dr. Martin Schimke, LL.M. , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sportrecht, Düsseldorf Dr. Jörg Dauernheim , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalter, Altenstadt Prof. Dr. Björn Schiffbauer , Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht, Universität Rostock , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 149.00 € | Versand*: 0 € -
Ravensburger Bits Formen Farben Legespiel Strategie Taktik Dominosteine Spiel...
Ravensburger Bits Formen Farben Legespiel Strategie Taktik Dominosteine Spiel NEU OVP Schauen, bauen und gewinnen! Wie beim preisgekrönten Vorgänger FITS legen alle Spieler den gleichen Stein zur selben Zeit. Diesmal müsst ihr mit Dominosteine die geforderte Form in der richtigen Farbe legen - und das so oft wie möglich! Runde für Runde kömmen neue Aufgaben hinzu. So bleibt BITS auch nach vielen Partien abwechslungsreich und spannend! Inhalt: 4 Spielgeräte, 90 Spielsteine, 4 Spieltafeln, 5 Startkarten, 16 Aufgabenkarten, 20 Baukarten, 1 Spieleanleitung Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Erstickungsgefahr aufgrund verschluckbarer Kleinteile.
Preis: 16.99 € | Versand*: 0.00 € -
Mauspad Blue Lock - Mannschaft
Große, hervorragende Mauspad mit einem Design inspiriert von der Manga- und Anime-Serie Blue Lock. Das Pad ist groß genug für Maus und Tastatur. Seine glatte Oberfläche bietet exzellente Eigenschaften für die Mausbewegung und die gummierte Unterseite verhindert das Verrutschen. Abmessungen: ca. 80 x 40 cm
Preis: 22.00 € | Versand*: 3.99 € -
Oceama - Torpedo 2.0 - Unterwasser Spiel & Training
Oceama - Torpedo 2.0 - Unterwasser Spiel- & Training Die innovative Weiterentwicklung des beliebten Toypedo sorgt für eine noch bessere Reichweite unter Wasser, der Torpedo 2.0 schraubt sich regelrecht durch das Wasser! Der ultimative Unterwasser Spiel- und Sportartikel, sorgt für jede Menge Spass, sowie auch sportliche Herausforderungen. Der Torpedo 2.0 wird vergleichbar einem Dartpfeil unter Wasser geworfen und gleitet daraufhin sehr schnell durch das Wasser. Wichtig ist hierbei, dass der Torpedo 2.0 wirklich gerade aus der Hand heraus geworfen wird, damit er seine maximale Effizienz entfalten kann. Im Optimalfall gleitet der Torpedo 2.0 zwischen 10 und 15 Meter weit unter Wasser. Der Torpedo 2.0 besteht aus Vollgummi und hat in seiner Spitze eine kleine Luftkammer, damit er bestens ausbalanciert unter Wasser gleiten kann. Der Torpedo 2.0 sinkt, wenn er seine Geschwindigkeit verloren hat üblicherweise zu Boden.
Preis: 35.00 € | Versand*: 3.00 €
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Wie kann man als passives Mitglied eines Vereins Schiedsrichter werden?
Als passives Mitglied eines Vereins kann man Schiedsrichter werden, indem man sich bei seinem Verein oder dem örtlichen Schiedsrichterverband meldet und Interesse bekundet. Man kann an Schulungen und Lehrgängen teilnehmen, um die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann man dann als Schiedsrichter Spiele leiten.
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Ab welcher Liga dürfen nicht mehr zwei Mannschaften eines Vereins in derselben Liga spielen?
In den meisten Ligen gilt die Regel, dass zwei Mannschaften eines Vereins nicht in derselben Liga spielen dürfen, sobald sie die höchste Spielklasse erreichen. Dies bedeutet, dass in der Regel ab der ersten Liga oder der höchsten regionalen Liga keine zwei Mannschaften eines Vereins in derselben Liga spielen dürfen. Es kann jedoch von Land zu Land oder von Verband zu Verband unterschiedliche Regelungen geben.
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Was sind die Vorteile eines Vereins?
Was sind die Vorteile eines Vereins? In einem Verein können Menschen mit ähnlichen Interessen und Zielen zusammenkommen, um gemeinsam Aktivitäten zu planen und durchzuführen. Durch die Mitgliedschaft in einem Verein können Kontakte geknüpft, Freundschaften geschlossen und ein soziales Netzwerk aufgebaut werden. Vereine bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und die Gemeinschaft vor Ort zu stärken. Zudem können Vereinsmitglieder von gemeinsamen Ressourcen und Angeboten profitieren, wie beispielsweise Schulungen, Veranstaltungen oder Vergünstigungen.
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Was gehört zum zweckbetrieb eines Vereins?
Zum Zweckbetrieb eines Vereins gehören alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die unmittelbar der Erfüllung des Vereinszwecks dienen. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen, die der Förderung des Vereinszwecks dienen, oder der Verkauf von Waren, die mit dem Vereinszweck in Zusammenhang stehen. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb ausschließlich zur Verwirklichung des Vereinszwecks verwendet werden. Der Zweckbetrieb darf nicht dazu dienen, Gewinne zu erzielen oder wirtschaftliche Vorteile für die Vereinsmitglieder zu schaffen. Es ist daher wichtig, dass der Zweckbetrieb klar von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins abgegrenzt wird.
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Schleich - Lisas Turnier-Training - Horse Club
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Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess
Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess , Erfolgreich im Zivilprozess taktieren und gewinnen können die Rechtsanwält:innen, die in jeder Situation die konkreten Handlungs- und Entscheidungsalternativen kennen, sie fallangemessen und taktisch klug einsetzen und in der Lage sind, auch auf unerwartete Abweichungen vom erwarteten Prozessverlauf zu reagieren. Auf diese praktischen Anforderungen ist das Handbuch abgestimmt. Der Aufbau des Werkes orientiert sich streng am Arbeitsablauf forensisch tätiger Rechtsanwält:innen. Neu in der 9. Auflage: Die mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I, S. 3786) begonnene und bis zum 1.1.2026 vorgesehene Digitalisierung des Zivilprozesses hat zu weiteren, zum Teil erheblichen Änderungen der Prozessorganisation sowohl auf Anwalts- als auch auf Gerichtsseite geführt. Zum 1.1.2020 dauerhaft etabliert wurde die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). In der ZPO-Reform 2002 war die Beschränkung dieses Rechtsbehelfs auf einen Wert von über 20.000,- EURzunächst nur befristet und später mehrfach verlängert worden (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Verbunden wurde dies mit einem weiteren Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie Änderungen weiterer prozessrechtlicher Vorschriften. Zur Vermeidung pandemiebedingter Härtefälle wurde mit dem neu geschaffenen § 44 EGZPO ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberaum (Art. 240 EGBGB § 7) geschaffen. Der bereits im Jahr 2010 eingeführte Kontopfändungsschutz wurde mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz erweitert und neu gestaltet (§§ 899 ff. ZPO). Deutlich verbessert wird 2021/22 durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Sicherheit der Gerichtsvollzieher bei Ausführung ihrer Tätigkeit. Diese können jetzt von der Polizei Auskunft über mögliche Gefahren und ggf. Unterstützung für Vollstreckungshandlungen erhalten. Gleichzeitig wurde die Liste der unpfändbaren Sachen (§ 811 ZPO) an die heutigen Lebensumstände angepasst und die Pfändungsgrenzen (§§ 850a, 851c ZPO) teilweise deutlich angehoben. Einbezogen wird auch die erst 2023 in Kraft tretende Stärkung des prozessualen Selbstbestimmungsrechts von unter Vormundschaft und Betreuung stehenden Personen (§§ 53, 170a ZPO). Daneben sind zahlreiche grundlegende Gerichtsentscheidungen - insbesondere des BGH - ergangen, die zu berücksichtigen sind. Herausgeber: Dr. Rainer Oberheim ist Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt a.D. und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht. Er führt das von Dr. Günter Prechtel , Vorsitzender Richter am Landgericht München I, begründete Werk seit der 4. Auflage fort. Aus den Besprechungen zur Vorauflage: »Der Oberheim vermag auch in der Neuauflage wieder vollends zu überzeugen. Das Handbuch ist für jeden mit Zivilsachen befassten Rechtsanwalt eine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeitshilfe in der täglichen Praxis.« RA Rudolf Günter, Aachen in JurBüro 08/2020 , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 9. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221115, Produktform: Leinen, Redaktion: Oberheim, Rainer, Auflage: 23009, Auflage/Ausgabe: 9. Auflage, Keyword: Prozessorganisation; Zivilrecht; Prozessverlauf, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 247, Breite: 182, Höhe: 54, Gewicht: 1708, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2687405, Vorgänger EAN: 9783472095989 9783472089506 9783472084136 9783472079262 9783472075165, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0014, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 972276
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Wann haftet der Vorstand eines Vereins?
Der Vorstand eines Vereins haftet grundsätzlich für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Dabei muss er seine Aufgaben pflichtgemäß und gewissenhaft erfüllen. Wenn der Vorstand gegen gesetzliche Vorschriften, die Vereinssatzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden. Es ist wichtig, dass der Vorstand seine Pflichten kennt und entsprechend handelt, um Haftungsrisiken zu minimieren. Im Zweifelsfall sollte der Vorstand rechtlichen Rat einholen, um sich abzusichern.
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Was ist die Satzung eines Vereins?
Die Satzung eines Vereins ist ein schriftliches Dokument, das die grundlegenden Regeln und Strukturen des Vereins festlegt. Sie enthält Informationen über den Zweck des Vereins, die Mitgliedschaftsbedingungen, die Organisationsstruktur, die Entscheidungsprozesse und die Finanzierung. Die Satzung dient als Leitfaden für das Vereinsleben und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, nach denen der Verein handeln muss. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Ziele und Werte des Vereins zu definieren. In der Satzung werden auch die Verfahren zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins festgelegt.
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Was ist der Umsatz eines Vereins?
Der Umsatz eines Vereins bezieht sich auf die Gesamteinnahmen, die der Verein durch seine Aktivitäten erzielt. Dazu gehören Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder, Einnahmen aus Veranstaltungen und möglicherweise auch Einnahmen aus dem Verkauf von Merchandising-Produkten. Der Umsatz ist wichtig, um die finanzielle Gesundheit des Vereins zu gewährleisten und die laufenden Kosten zu decken. Ein hoher Umsatz kann es einem Verein ermöglichen, in die Infrastruktur zu investieren, neue Programme anzubieten und seine Mitglieder besser zu unterstützen. Es ist wichtig, dass ein Verein seinen Umsatz sorgfältig überwacht und plant, um langfristig erfolgreich zu sein.
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Was ist der zweckbetrieb eines Vereins?
Der Zweckbetrieb eines Vereins bezieht sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die der Verwirklichung des steuerbegünstigten Vereinszwecks dienen. Diese Tätigkeiten müssen eng mit dem gemeinnützigen Zweck des Vereins verbunden sein und dürfen nicht den Hauptzweck des Vereins ausmachen. Beispiele für Zweckbetriebe können beispielsweise der Betrieb eines Vereinslokals oder eines Vereinsshops sein. Der erwirtschaftete Gewinn aus dem Zweckbetrieb muss wieder dem gemeinnützigen Vereinszweck zugutekommen. Es gelten bestimmte steuerliche Regelungen und Vorschriften für Zweckbetriebe, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.
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